Homeoffice: Was Sie bei der Einrichtung beachten sollten

Homeoffice: Was Sie bei der Einrichtung beachten sollten

Ein Arbeitszimmer wird immer häufiger direkt in der Bauplanung mit einkalkuliert, um später ausreichend Platz für Arbeit zur Verfügung zu haben. Der eigentliche Wohnraum bleibt davon unbehelligt. Aber wie genau muss ein Arbeitszimmer eingerichtet sein, damit es sowohl funktional ist als auch steuerlich absetzbar? Wir haben die wichtigsten Eckpunkte dazu für Sie zusammengestellt.

Steuerliche Grundlagen

Aufwendungen für ein eigenes Büro im Haus sind in der Regel steuerlich absetzbar. Freiberufler und Selbstständige, die regulär von daheim aus arbeiten, können ihre Kosten unbegrenzt absetzen. Konkret wird vom „Tätigkeitsmittelpunkt“ des heimischen Arbeitszimmers ausgegangen.

Anders sieht es bei Personen aus, die fest angestellt sind oder überwiegend außer Haus arbeiten. Hier liegt der Tätigkeitsmittelpunkt nicht unbedingt im Homeoffice. Stellen der Arbeitgeber oder die Kunden eines Freelancers keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, können Sie bis zur Grenze von 1.250 Euro entstandene Kosten als Werbungskosten absetzen.

Für das Arbeitszimmer gelten allerdings klare Regelungen:

  • Es muss ein eigener, abgeschlossener Raum sein, d.h. Durchgangszimmer können nicht abgesetzt werden.
  • Es muss nahezu ausschließlich der beruflichen Nutzung dienen (90 Prozent beruflich, max. 10 Prozent privat).
  • „Außerhäusig“ ist das Arbeitszimmer bereits dann, wenn es unabhängig vom Wohnbereich ist, beispielsweise durch eine Nebeneingangstür oder wenn es auf einer anderen Etage liegt.

Absetzbare Kosten beinhalten unter anderem: Anschaffung von Möbeln und benötigter Elektronik, Renovierungsarbeiten und anteilige laufende Kosten für beispielsweise Strom, Wasser, Telekommunikation oder Versicherungen. Bei „außerhäusigen“ Arbeitszimmern gilt das sogar unbegrenzt.

Hinweis: Sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater darüber, wie die aktuellen Regelungen aussehen. Weitere Hinweise finden Sie in diesem Artikel auf steuertipps.de.

Soweit die steuerrechtliche Einschätzung, was ein Arbeitszimmer ausmachen sollte. Sitzt man allerdings darin und soll möglichst kreativ und produktiv arbeiten, werden noch andere Dinge wichtig.

Die Grundlagen für ein praktisches Arbeitszimmer

Arbeitszimmer zählen in der Regel zu den kleineren Wohnräumen. Üblich ist ein geschlossener Raum, möglichst mit Tageslicht und circa 12 bis 14 Quadratmeter groß. Ihre Einrichtung wird oft rein funktional betrachtet: 

Sind gelegentlich oder häufiger Kunden zu erwarten, kann eine Besprechungsecke mit eingeplant werden. Auch Whiteboards, Flipcharts und Pinnwände sollten Sie mit einkalkulieren, wenn sie im Arbeitsalltag eine Rolle spielen.

Haben Sie wenig Platz oder eigentlich sogar gar keinen? Dann lesen Sie: „Arbeiten von zu Hause: 18 Tipps für ein Mini-Home-Office…“

Über rein praktische Erwägungen hinausgedacht

Rein praktisch betrachtet wäre das Arbeitszimmer damit eingerichtet. Aber finden Sie es dann auch gemütlich? Eine angenehme Atmosphäre ist schließlich auch hier wichtig. So denkt und arbeitet es sich doch gleich viel leichter …

Deshalb sind weitere Sitzgelegenheiten oder leicht abgetrennte Bereiche für verschiedene Tätigkeiten eine gute Idee. Wenn Sie beruflich viel und konzentriert lesen oder nachschlagen, bietet sich eine erweiterte Leseecke mit gemütlichem Lesesessel, passender Funktionsbeleuchtung direkt neben dem Bücherregal mit den Nachschlagewerken an.

Wichtig: Eine waschechte Schlaf- oder Klappcouch kann problematisch sein, sollte es zu einer Überprüfung durch das Finanzamt kommen. Dann muss unter Umständen gut belegt sein, dass das gemütliche Sofa ausschließlich beruflich genutzt wird.

Sie arbeiten vor allem kreativ und „brainstormen“ regelmäßig im Homeoffice? Dann brauchen Whiteboard oder Flipchart ausreichend Platz, um Ihre Denkprozesse zu begleiten. In kleineren Arbeitszimmern sind Klebezettel auf einem glatt gestrichenen Wandabschnitt eine gern genutzte Alternative. So können sich Ihre Ideen unbegrenzt ausbreiten, ohne dass klassische Notizsysteme zu viel Platz im Arbeitszimmer einnehmen.

Funktionsbeleuchtung ist im Homeoffice ein wichtiger Punkt, der definitiv über die obligatorische Deckenleuchte hinausgehen sollte. Direkt am Schreibtisch wird in der Regel eine Schreibtischlampe genutzt. Sie sollte möglichst blendfrei leuchten. Tageslichtlampen ergänzen das Beleuchtungskonzept vor allem dann, wenn Sie häufig abends und nachts arbeiten oder im Zimmer insgesamt nur wenig Tageslicht ankommt.

Ist Deko erlaubt?

Zum Thema Deko gibt es eine klare Antwort: Jain. Dekorative Elemente, ebenso wie Pflanzen, Bilder und dergleichen sind unproblematisch, was die steuerlichen Aspekte angeht.

Für die passende Atmosphäre im heimischen Arbeitszimmer gilt natürlich: Inspiration erwünscht, Ablenkung verboten. Gern genutzt werden etwa „Moodboards“, auf denen Sie Ziele und Wünsche visualisieren. Das können Bilder von schönen Stränden oder Sehenswürdigkeiten sein, die demnächst besucht werden sollen. Oder Kunstwerke, die die eigene Kreativität anregen.

Lebendige Pflanzen erfordern zwar etwas Pflege, tragen aber zu einer besseren Luftqualität und einem wohnlichen Ambiente bei. Das ist vor allem in kleineren Arbeitszimmern relevant, in denen viele Stunden lang sowohl PC als auch Drucker laufen, während Sie dort arbeiten.

Mit rund 50 Prozent Luftfeuchtigkeit ist das Arbeiten in geschlossenen Räumen angenehm. Über mehrmaliges tägliches Stoßlüften und ein bis zwei Pflanzen pro neun Quadratmeter ist das relativ leicht zu erreichen. Ist die Luft dagegen zu trocken, sinkt die Konzentrationsfähigkeit und es kann leichter zu Atemwegserkrankungen und Infektionen kommen.

Tee- und Kaffeekocher sind unter Umständen praktisch, lassen das Büro aber schnell unaufgeräumt wirken. Eventuell findet sich eine Möglichkeit, die Geräte in einer Nische sichtgeschützt unterzubringen. 

Fazit

Auch wenn die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit die Ausgestaltung von Arbeitszimmern begrenzen, steht einer gemütlichen Einrichtung nichts im Wege. Neben der rein praktischen Funktion sollte es sogar genau darauf hinauslaufen, wenn Sie im Laufe Ihrer Woche viele Stunden dort verbringen.

Schwerpunkt „Die besten Tipps fürs (Home) Office“

Wer regelmäßig oder gar dauerhaft von zu Hause arbeitet, wird sich bald einen gut eingerichteten Arbeitsplatz wünschen. Wie Sie sich diesen Wunsch erfüllen, erklären wir in diesem Schwerpunkt. Laden Sie alle Beiträge als PDF herunter! Darin:

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